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Basler Strafgericht spricht nach Tod im Gebärsaal Ärzte-Team frei

Das Basler Strafgericht hat zwei Ärzte und eine Hebamme vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht kam zum Schluss, dass sie kein Verschulden am Tod einer gebärenden Mutter und den schweren Verletzungen des Neugeborenen tragen.

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* Kriminelle aus Nordafrika sorgen für Mehrarbeit bei der Baselbieter Jugendanwaltschaft 
* Arlesheim hat ein neues Kulturzentrum 

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