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Bettler müssen nun ihre Abreise planen
Rund 75 Bettlerinnen und Bettler aus Osteuropa sind auf das Angebot des Kantons Basel-Stadt eingegangen und hausen nun temporär in der Basler Notschlafstelle. Weil sie dies tun, musste sie die Sozialhilfe indes dem Migrationsamt melden - sie sind nun also offiziell registriert. Und weil sie für die Übernachtungen nicht aufkommen können, gelten sie als "mittellos", weshalb sie die Schweiz nun innerhalb von vierzehn Tagen verlassen müssen. Denn auch wenn in Europa Reisefreiheit gilt, die Einreise in die Sozialhilfe ist rechtlich verboten.
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