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Eidgenössisches Versicherungsgericht rügt Arbeitsamt Basel-Stadt
Das Arbeitsamt Basel-Stadt kassiert einen höchstrichterlichen Rüffel. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat heute entschieden, dass es eine Verletzung des Rechts sei, wenn in Basel gegenüber Arbeitslosen, die bei der Stellensuche nicht restlos die Wahrheit sagen, praktisch automatisch die Höchststrafe verhängt wird, nämlich die Streichung der Arbeitslosengelder für 60 Tage.
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