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Eingetragene Partnerschaft ab Januar 2007 möglich

Mit dem neuen eidgenössischen Partnerschaftsgesetz können schwule und lesbische Paare ab Januar 2007 eine rechtlich verbindliche Partnerschaft eingehen. Sie dürfen zwar nicht richtig heiraten, aber immerhin ihre Partnerschaft beim Staat eintragen lassen. Die Baselbieter Justizdirektion hat gestern in Liestal eindrücklich vorgezeigt, wie dies ablaufen wird.

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