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Noch immer kann in der St. Jakobshalle nicht alles über die Bühne

Auch zweieinhalb Jahre nach der feierlichen Wiedereröffnung hat der Kanton Basel-Stadt die Brandschutzauflagen für die St. Jakobshalle immer noch nicht erfüllt. Dies wurde heute an der Jahresmedienkonferenz der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats bekannt. Zuständig für die Auflagen ist die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, weil die Halle auf Baselbieter Boden steht und dort sagt der Zuständige, dass die Gebäudeversicherung eigentlich Ende Mai die Halle definitiv abnehmen wollte. Allerdings habe es bei über der Hälfte dieser Tests der Brandschutz-Steuerung Mängel gegeben.

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