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Staatsschutz-Affäre, Verfassungsgericht Basel-Landschaft:...

Die Politische Polizei ist verfassungswidrig. Dies stellt das Verfassungsgericht Basel-Landschaft fest. Auch die beiden Verordnungen des Bundes, auf welchen das ganze Fichenwesen beruht, Bundesrechtswidrig sind und darum im Kanton Basel-Landschaft keine Gültigkeit haben können.

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