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Verordnung der Basler Regierung zum eidgenössischen Ärztestopp
Seit einem halben Jahr darf in der Schweiz nicht mehr jeder Arzt oder jede Ärztin, der/die will, eine Praxis eröffnen, denn seither gilt der vom Bundesrat angeordnete dreijährige Zulassungsstopp. Die Basler Regierung hat heute die entsprechende Verordnung abgesegnet, welche festhält, wie viele Leistungserbringer es in Basel noch geben darf.
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