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Verordnung über radioaktive Nuklide in Lebensmitteln

Das Eidgenössische Departement des Innern hat aufgrund der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl die "Verordnung über die Konzentration von radioaktiven Nukliden in Lebensmitteln" entworfen und in die Vernehmlassung geschickt. Die Kontrolle der Radioaktivität in Lebensmitteln soll neu dem Lebensmittelgesetz unterstellt werden. Dies wird von den Kantonschemikern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land unterstützt.

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