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Berner Sozialhilfekürzungen für vorläufig Aufgenommene unzulässig

Die Kürzung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene durch den Berner Regierungsrat ist unzulässig. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat eine Beschwerde dagegen gutgeheissen und die Kantonsregierung aufgefordert, die Verordnung rückgängig zu machen.

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