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Beteiligung an Verfahrenskosten trotz Freispruch für...
Der ehemalige Kreditchef der Spar- und Leihkasse Thun hat das Bankengesetz nicht verletzt. So entschied heute das bernische Obergericht in einem zweiten Anlauf. Trotz Freispruch muss er sich aber mit 119'000 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen.
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