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Bundesgerichtsentscheid zum Rawil-Tunnel
Das Bundesgericht gibt der Betreiberin des Zeuzier-Staudamms, der Kraftwerkgesellschaft Lienne SA recht: Die Schäden in Millionenhöhe, die ihr durch die Probebohrungen für den Rawil-Tunnel entstanden sind, sollen durch Schadenersatz entgolten werden, wobei das Wallis als Bauherr und der Bund über den Strassenbaufonds vermutlich in die Pflicht kommen werden. Die Lienne SA zeigt sich zufrieden, und wird in einem nächsten Schritt über die Höhe des Schadenersatzes beraten.
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