Das Anfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten. Grillieren im eigenen Garten ist weiterhin möglich.
Inhalt
Der Kanton Freiburg erlässt ein generelles Feuerverbot
Wegen Trockenheit und Brandgefahr: Die Freiburger Regierung beschliesst auf dem ganzen Kantonsgebiet ein Verbot.
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