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Familiennachzug sollte Sozialhilfe nicht finanziell belasten

Ein in Berlin lebender Türke darf zu seiner iranischen Ehefrau und den vier Kindern im Kanton Bern ziehen. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Paars gegen einen negativen Entscheid der Sicherheitsdirektion gutgeheissen. Dieses sagt, der Familiennachzug belaste die Wohlfahrt nicht.

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Weiter in der Sendung:

* Wolf im Val-d-Illiez (VS) zum Abschuss freigegeben.
* Frau in Täsch im Garten von Stein tödlich verletzt.
* Kiesgrube "La Cua" im Kanton Freiburg illegal erweitert.

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