Zum Inhalt springen

Gegen Mobilfunk-Masten nützt auch Baureglements-Akrobatik nichts

Die Gemeinden haben einen kleinen Spielraum bei der Bewilligung oder Ablehnung von Handy-Masten. Aber Auslegungs-Akrobatik beim Gemeindebaureglement taugt dafür nicht. So hat das bernische Verwaltungsgericht im Fall Pieterlen geurteilt und so dem Rest der Gemeinden den Weg gezeigt.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»