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Gegen Mobilfunk-Masten nützt auch Baureglements-Akrobatik nichts
Die Gemeinden haben einen kleinen Spielraum bei der Bewilligung oder Ablehnung von Handy-Masten. Aber Auslegungs-Akrobatik beim Gemeindebaureglement taugt dafür nicht. So hat das bernische Verwaltungsgericht im Fall Pieterlen geurteilt und so dem Rest der Gemeinden den Weg gezeigt.
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