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Gemeinnützige Arbeit als Form des Justizvollzugs bewährt sich...

Seit fünf Jahren hat der Bund nichts mehr dagegen, dass Straffällige "Schwitzen statt Sitzen". Wer zu 30 Tagen Gefängnis oder weniger verurteilt ist, kann seine Strafe wahlweise in Form gemeinnütziger Arbeit hinter sich bringen. Im Kanton Bern haben das in den letzten Jahren immerhin 1500 Verurteilte gemacht. Heute stellte die Polizeidirektion zu dieser alternativen Form des Strafvollzugs eine Erfolgsbilanz vor.

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