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Grosser Rat Bern: Opferhilfegesetz und Justizreform
Im bernischen Grossen Rat wurden heute mehrere Dossiers behandelt. Debattiert wurde im Rahmen des eidgenössischen Opferhilfegesetzes über die Zusammensetzung von Gerichten, die sich mit Vergewaltigungen und ähnlichen Delikten befassen müssen. Ein Antrag der SP-Grossrätin Barbara Egger verlangte, dass bei solchen Strafverfahren mindestens zwei Frauen im Gericht sitzen und Einzelgerichte von einer Richterin geführt werden müssten. Der Antrag wurde angenommen. Im Rahmen der grossen Justizreform behandelte der Grosse Rat auch das Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter und die Frage, ob diese über eine juristische Ausbildung verfügen müssen. Der Rat verneinte diese Frage. Die Ämter können auch teilzeitlich besetzt werden.
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