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Kreisgericht Burgdorf BE: bedingte Gefängnisstrafen im...

Das Gericht betrachtet die gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz als erwiesen und verurteilt ein Jegenstorfer Bauem-Ehepaar zu 13 bzw. einem Monat Gefängnis bedingt. Die Deliktsumme beträgt rund 300000 Franken, 170000 Franken hat der Staat eingezogen.

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