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Mindestabstand von Kiesgruben zu Wohnhäusern im Kanton Freiburg

Das Freiburger Parlament hat am Freitagmorgen entschieden, dass Kiesgruben einen Mindestabstand zu Wohnhäusern haben müssen. Der Mindestabstand muss nicht dreihundert Meter gross sein, wie das eine Motion wollte, sondern hundert Meter. Die Behörden sollen dieses neue Gesetz mit Augenmass anwenden.

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Weiter in der Sendung:
· Der Zustrom der Asylsuchenden ist im ersten Quartal 2025 leicht rückläufig.
· Die Freiburger Regierung stellt die Ausbaupläne für die Strafanstalt Bellechasse vor und beantragt beim Parlament einen Verpflichtungskredit von 53 Millionen Franken.

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