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Neue Kantonsverfassung Bern: Grundrechte

Am 6. Juni [19930606] stimmt das Berner Stimmvolk über eine neue Kantonsverfassung ab, im Beitrag werden die in der neuen Verfassung verankerten Grundrechte beschrieben. Es wurden, wie in den neuen Kantonsverfassungen anderer Kantone auch, Rechte festgehalten, die sich aus der Praxis des Bundesgerichts ergeben, aber noch nicht in die Bundesverfassung Einzug gehalten haben. Beispiele aus den Grundrechten wären die unantastbare Würde des Menschen, das Recht auf Akteneinsicht wie auch der Schutz vor staatlicher Willkür. Neu gelten diese Rechte auch für Ausländerinnen und Ausländer. Neu ist in der Verfassung auch, dass verschiedene nicht einschränkbare Kerngehalte der Grundrechte explizit aufgelistet sind. Was nicht explizit in die neue Verfassung fand, war das Prinzip der Drittwirkung, mit welchem die Grundrechte nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch zwischen Privaten gelten sollen.

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