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Obligatorische Herkunftsbezeichnung für Gemüse: Stellungnahme...

Ab 1989 muss auf jeder Gemüseharasse und jeder Fruchtkiste angeschrieben sein, wer der Produzent dieses landwirtschaftlichen Produkts ist. Der Vorstand der Schweizerischen Gemüseunion hat die obligatorische Herkunftsbezeichnung beschlossen, ein Beschluss, der vor allem die Gemüsebauern im Grossen Moos betrifft. Stellungnahme von Ernst Maeder, Leiter der kantonalen Zentralstelle für Gemüsebau in Grangeneuve.

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