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Pflegefinanzierung im Kanton Freiburg bleibt grosszügig
Wie alle Kantone muss auch Freiburg aufgrund neuer Bundesvorschriften ab nächstem Jahr seine Gesetzgebung über die Pflege zu Hause oder in Heimen anpassen. Ziel bleibt, dass möglichst viele Pflegebedürftige ambulant zu Hause gepflegt werden können. Der Kanton will sie deshalb auch künftig nicht stärker finanziell belasten als heute. Auch für PfleheimInsassen wird sich finanziell wenig ändern. Das Freiburger Kantonsparlament muss die vorgesehenen Gesetzesänderungen im Herbst noch gutheissen.
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