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Prediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen

Der frühere Bieler Prediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das Berner Obergericht sprach den 70-jährigen Libyer zwar des mehrfachen Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Eine Landverweisung sei aber nicht möglich.

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Weiter in der Sendung:

* Der ehemalige Starjurist Franz A. Zölch muss seine Strafe definitiv hinter Gitter absitzen.
* Die Berner Oberländer Gemeinde Lauenen stimmt wohl noch einmal über die Zukunft des Spitals Zweisimmen ab.
* Marc Devaud, Generaldirektor des Freiburger Spitals (HFR), geht frühzeitig in Pension.

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