Weiter in der Sendung:
* Im Berner Sexgewerbe sind Kleinstbetriebe mit maximal zwei Arbeitsplätzen künftig generell von der Bewilligungspflicht befreit.
* Im Berner Sexgewerbe sind Kleinstbetriebe mit maximal zwei Arbeitsplätzen künftig generell von der Bewilligungspflicht befreit.