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Superprovisorische Verfügung verbietet Publikation von...
Im Streit um den Berner Stadtanzeiger greift jetzt die Justiz ein. Heute Nachmittag gab die Stadtregierung einen Entscheid des Richteramts 3 bekannt, der ganz in ihrem Sinne ist: Das "Tagblatt der Stadt Bern", Konkurrenzprodukt des offiziellen "Stadtanzeiger Bern", darf gemäss einer superprovisorischen Verfügung nicht mehr erscheinen.
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