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Tierschutzfall Madiswil - Beschlagnahmung wird geprüft
Im Februar 2008 hat der kantonale Veterinärdienst auf einem Bauernhof in Madiswil rund 50 Tiere wegen Vernachlässigung beschlagnahmt. Nun muss die Volkswirtschaftsdirektion überprüfen, ob dies rechtens war.
Das Verwaltungsgericht hat in diesem Punkt einer Beschwerde des Tierhalters Recht gegeben. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese einschneidenden Massnahmen zulässig seien, stelle eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung dar, heisst es im Urteil. An deren Beantwortung bestehe mit Blick auf künftige, ähnliche Fälle ein genügendes Interesse.
Nichts auszusetzen hat das Verwaltungsgericht hingegen an dem befristeten Tierhaltungsverbot. Hier wurde die Beschwerde abgewiesen.
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