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Verwaltungsgericht Kanton Bern: 80 Quadratmeter Wohnfläche...
80 Quadratmeter Bruttogeschossfläche: Dies ist die Richtfläche, die ein Bauern-Stöckli im Kanton Bern haben darf, so der heutige [19900611] Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts. Durchgesetzt hat den Entscheid der Verein "Heit Sorg zum Ämmital" [Tragt Sorge zum Emmental].
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