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Verwaltungsgericht Kanton Bern: Fall Doris Hug

Ein Artikel des bernischen Beamtengesetzes besagt, dass eine Beamtin oder ein Beamter unter bestimmten Bedingungen entlassen oder nur noch provisorisch weiterbeschäftigt werden kann. Letzteres passierte im Fall von Doris Hug, Psychologin der Frauenstrafanstalt Hindelbank, wogegen sich die Betroffene über mehrere Instanzen hinweg wehrte. Heute nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen die Klägerin entschieden.

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