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Verwaltungsgerichtsentscheid zu See- und Flussufergesetz

Das Verwaltungsgericht Bern entscheidet in einem Appellationsverfahren, dass einer Bauherrschaft, welche nach einer Anpassung diverser Gesetze, darunter das See- und Flussufergesetz, ihr Bauvorhaben aufgrund veränderter neuen Bauzonen nicht umsetzen konnte, keine Entschädigung zusteht.

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