Weiter in der Sendung:
* Das Personal eines privaten Ordnungsdienstes in Thun darf Personen, die sich fehlbar verhalten, weiterhin nach ihrem Namen fragen.
* Das Kieswerk, das am Rhone-Ufer im Pfynwald Kies abbaut, hat kein Anrecht auf einen Ersatzstandort. Das hat das Bundesgericht entschieden.
* Das Personal eines privaten Ordnungsdienstes in Thun darf Personen, die sich fehlbar verhalten, weiterhin nach ihrem Namen fragen.
* Das Kieswerk, das am Rhone-Ufer im Pfynwald Kies abbaut, hat kein Anrecht auf einen Ersatzstandort. Das hat das Bundesgericht entschieden.