Zum Inhalt springen

Gerichtsurteil zur sprachlichen Frühförderung

Obligatorische Sprachkurse für Kinder müssen gratis sein, urteilt das Bundesgericht zu einem Fall aus dem Kanton Thurgau. Auch in der Stadt Chur müssen sich die Eltern an den Kosten der sprachlichen Frühförderung beteiligen. Das Urteil aus Lausanne dürfte dennoch keine Auswirkungen für Chur haben.

Download
Weitere Themen:

* Wegen Kritik am Verhalten jüdischer Gäste beendet die Destination Davos Klosters die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund.
* Jetzt ist klar, wie viel Geld sich die Gemeinde Davos die Umgestaltung von Davos Dorf kosten lassen will.
* Nach 20 Jahren kehrt der grösste Kristall Europas in seine Heimat zurück, ins Lugnez.

Mehr von «Regionaljournal Graubünden»