· Es ist eine schweizweite Seltenheit: für Beschwerden im Zusammenhang mit Parlamentswahlen in Graubünden ist in erster Linie das Parlament selbst zuständig. Nun hat es entschieden, dass ab dem kommenden Jahr das Oberste Gericht die erste Beschwerdeinstanz ist. Der Entschied fiel einstimmig.
· Er hatte einen besonderen Draht zu Papst Franziskus: Der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain erhielt von Franziskus den Auftrag, Ruhe ins Bistum Chur zu bringen und betraute ihn damit, die Missbrauchsfälle in der Schweiz zu untersuchen. Im Interview würdigt Bonnemain Papst Franziskus, der gestern verstorben ist.