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03.03.2025, 12:03 Uhr Beschwerde zur Stadtparlamentswahl: Bundesgericht tritt nicht ein

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit den St. Galler Stadtratswahlen vom letzten Herbst nicht eingetreten. Ein Bürger hatte die Verteilung der Restmandate kritisiert. Sie verletze demokratische Rechte.

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