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Das Bundesgericht gab einem Syrer Recht, der in Romanshorn nicht eingebürgert wurde
Bild: Keystone/Cyril Zingaro
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Bundesgericht pfeift Romanshorn zurück

Die Stadt Romanshorn muss einen Syrer noch doch einbürgern. Das hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden. Die Einbürgerungskommission habe das Grosse Ganze aus den Augen verloren, lautet die Begründung der Bundesrichter.

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