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Geplantes Reka-Feriendorf in Kreuzlingen nimmt wichtige Hürde

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Aufhebung eines bestehenden Gestaltungsplans als unbegründet beurteilt. Ein wichtiger Schritt für die weitere Planung des Reka-Feriendorfs direkt am Bodenseeufer, welches nun nach vielen Jahren Realität werden könnte.

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