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Das Gericht würde sich schämen, wenn es auf Grund dieser Beweise einen Schuldspruch fällen würde, sagte gestern der Gerichtspräsident bei der Urteilverkündung.
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Heftige Kritik an Thurgauer Staatsanwaltschaft

Rechtswidrige Hofräumung, Verfahrensfehler und die Nichteinhaltung der Rechte des Beschuldigten führten gestern zu diversen Freisprüchen im Prozess um den mutmasslichen Tierquäler aus Hefenhofen.

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