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Lange Freiheitsstrafe für Thurgauer Vermieterin
Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat eine Frau wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Frau hat ihre Mieterin umgebracht und anschliessend deren Körper zerstückelt.
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