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St. Galler Tiere kommen auch ohne Anwalt zu ihrem Recht

Am 07. März stimmt das Schweizer Stimmvolk darüber ab, ob jeder Kanton zum Wohle der Tiere einen sogenannten Tierschutzanwalt anstellen muss. Der Kanton St. Gallen hat sich vor Jahren dazu entschlossen, auf einen solchen zu verzichten. Die Interessen misshandelter Tiere vertritt hier eine Spezialeinheit. In diesem Zusammenhang arbeitet der Kantonstierarzt eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Das St. Galler Modell hat sich bewährt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.