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Steckborn will sein Asylzentrum behalten

Die Bürgerinnen und Bürger von Steckborn hatten zu entscheiden, ob die Stadt den Mietvertrag für das Bundesasylzentrum in der Zivilschutzunterkunft kündigen muss oder nicht. Eine grosse Mehrheit hat sich für den Weiterbetrieb ausgesprochen. Somit wird Steckborn nicht zum nationalen Präzedenzfall.

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