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Bundesgericht: Zuger Justiz verletzt Recht auf faires Verfahren

Die Zuger Justiz muss den Einspruch eines afghanischen Staatsangehörigen gegen seine Verurteilung wegen illegaler Einreise berücksichtigen. Das Bundesgericht hält die Bedingungen, unter denen der Beschuldigte eine Erklärung zum Verzicht auf Einsprache unterschrieben hat, für unfair.

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Weiter in der Sendung:

* In Rothenthurm ist zurzeit die sogenannte Wiedmann-Bibel ausgestellt. Sie besteht aus 3333 handgemalten Bildern des verstorbenen Künstlers Willy Wiedmann.
* In den Kantonen Uri und Schwyz wurde in einem Pilotprojekt nach Lösungen gegen eine Klauen-Krankheit gesucht, die vorwiegend auf Alpen vorkommt.

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