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Luzern bei automatischer Fahrzeugfahndung zurückgepfiffen

Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. Es hebt die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf. Diese erfasst Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen. Das greife in die Kompetenz des Bundes ein.

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Weiter in der Sendung:

* Der Kanton Uri will sich stärker an den Löhnen der Musikschullehrpersonen beteiligen.
* Die Stadt Luzern will die Schulleitungen der Volksschule entlasten.

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