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Zuger Stadtparlament will keine Einschränkungen beim Feuerwerk

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat es knapp abgelehnt, bei der Revision des Lärm-Reglements Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk zu erlassen: Feuerwerk bleibt das ganze Jahr durch erlaubt, nicht nur am 1. August und an Silvester. Das Reglement muss noch durch die zweite Lesung.

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Weiter in der Sendung:

* Die Luzerner Kantonsangestellten können sich ab sofort an eine unabhängige Stelle wenden, um interne Missstände zu melden.
* Der EV Zug macht einen wichtigen Schritt in Richtung Playoff-Qualifikation: Die Zuger schlagen Fribourg-Gottéron mit 4:2. 

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