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Bundesgericht gibt Affen Recht
Die ETH Zürich und die Universität dürfen zwei Versuche mit Affen definitiv nicht durchführen. Das Bundesgericht gab der Tierschutz-Kommission des Kantons Zürich Recht. Diese hat die Bewilligung angefochten. Er ist das erste Mal, dass das Bundesgericht über einen derartigen Fall entscheiden musste.
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