Zum Inhalt springen

Stadt Zürich will Mindestpersonenzahl in Wohnungen kontrollieren

Wer sich für eine städtische Wohnung bewirbt oder bereits in einer städtischen Wohnung lebt, muss verschiedene Vorschriften erfüllen. So müssen etwa in einer 4.5-Zimmer-Wohnung mindestens drei Personen leben. Diese Mindestpersonenzahl will die Stadt Zürich nun genau kontrollieren.

Download
Die weiteren Themen:

* Ermittlungserfolge im Kampf gegen Pädokriminalität im Internet.
* Gefängnis Zürich West nimmt Vollbetrieb auf.
* Ex-ERZ-Dirketor zu bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»