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Ultimatum an Zürcher Handelsrichter
Der Zürcher Kantonsrat ermahnt fünf Handelsrichter, welche nicht wie vorgeschrieben im Kanton Zürich wohnen. Innert 30 Tagen müssen diese nun entweder ihren Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegen, zurücktreten oder dem Kantonsrat ein Ausnahmegesuch stellen.
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