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Zürcher Obergericht verurteilt Eltern zu langen Haftstrafen

Unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss der Vater 16.5 Jahre ins Gefängnis, die Mutter 10.5 Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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