Artikel 14 als Rettungsanker?
Seit Mittwoch ist es offiziell: Der Bundesrat will mit der EU über die Personenfreizügigkeit verhandeln, obwohl die EU sagt, diese sei nicht verhandelbar. Der Artikel 14 im bilateralen Freizügigkeitsabkommen scheint eine Art Schutzklausel zu sein.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen