
Inhalt
Bankdatenlieferung: Betroffene müssen informiert werden
Wenn Schweizer Banken in Zukunft Daten von Mitarbeitenden an ausländische Behörden liefern wollen, so müssen sie die betroffenen Personen im voraus umfassend darüber orientieren. Das sagt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen