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Bankdatenlieferung: Betroffene müssen informiert werden

Wenn Schweizer Banken in Zukunft Daten von Mitarbeitenden an ausländische Behörden liefern wollen, so müssen sie die betroffenen Personen im voraus umfassend darüber orientieren. Das sagt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

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