Inhalt
Bedingte Entlassungen: Im Zweifelsfall lieber nicht
Gefängnisinsassen in der Schweiz, die zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben, können vorzeitig entlassen werden. Lange war diese bedingte Entlassung die Regel. Neuste Zahlen aus dem Kanton Zürich zeigen aber: Es werden immer weniger Strafgefangene vorzeitig entlassen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen