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Bundesgericht erlaubt härtere Strafen bei Bagatellfällen

Abgekürzten Strafverfahren seien «Hinterzimmer-Deals» von Staatsanwälten und Angeklagten, wird kritisiert. Aber wenn ein abgekürztes Verfahren scheitert, kommt es doch zu ordentlichen Verfahren. Gemäss einem Bundesgerichts-Urteil kann die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen wieder härtere Strafen fordern.

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