Inhalt
Bundesgericht: Geschiedener Witwer hat Anrecht auf Rente
Der Kanton Freiburg zahlte einem geschiedenen Mann keine Witwerrente mehr aus, nachdem dessen Tochter volljährig wurde. Diesen Entscheid machte das Bundesgericht jetzt rückgängig und erklärte, weshalb auch geschiedene Witwer und Witwen Anrecht auf eine Rente haben.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen