Zum Inhalt springen

Bundesgericht: Geschiedener Witwer hat Anrecht auf Rente

Der Kanton Freiburg zahlte einem geschiedenen Mann keine Witwerrente mehr aus, nachdem dessen Tochter volljährig wurde. Diesen Entscheid machte das Bundesgericht jetzt rückgängig und erklärte, weshalb auch geschiedene Witwer und Witwen Anrecht auf eine Rente haben.

Download



Einzelne Beiträge

Mehr von «Rendez-vous»